Zugewinnausgleich

Merke: Nach neuem Recht wird auch ein negatives Anfangsvermögen einbezogen.,d. h., sollte ein Ehepartner Schulden zu Beginn der Ehe haben, werden die bei der Zugewinnberechnung berücksichtigt.

Durch den Zugewinnausgleich soll sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche Erfolg aus der Ehe tatsächlich auf beide Ehepartner verteilt wird und Manipulationen der Ausgleichsbilanz verhindert oder zumindest erschwert werden.

Der Grundgedanke der Zugewinngemeinschaft beruht auf der Annahme, dass die Arbeitsleistung von Ehepartnern gleichwertig ist.

Auch in der Hausfrauenehe, in der bei klassischer Rollenverteilung nur einer verdient und der andere den Haushalt versorgt und die Kinder erzieht, gilt: Was während der Ehe erwirtschaftet wurde, wird geteilt!