Sorgerecht für die Kinder

Die elterliche Sorge steht beiden miteinander verheirateten Eltern gemeinsam zu; auch nach Trennung und Scheidung.

Sind die Eltern des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet, ist allein die Mutter sorgeberechtigt, es sei denn, die Eltern geben eine übereinstimmende Sorge-Erklärung bei dem zuständigen Judendamt ab (kostenlos).

Die elterliche Sorge kann nur durch das Gericht entzogen werden, insbesondere in Fällen der Kindeswohlgefährdung.