Scheidungsvoraussetzungen

Es gibt nicht mehr das Zerrüttungsprinzip, auf das Verschulden am Scheitern der Ehe kommt es nicht an.

Das Familiengericht hat aber zu prüfen, ob eine Ehe gescheitert ist .

Dieses ist generell dann der Fall, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.

Das Scheitern der Ehe wird auch dann unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten bereits seit 3 Jahren getrennt leben.

Mit der Auflösung der Ehe ist allerdings meist ein ganzes Bündel an weiteren Fragen verbunden.

Diese sind typischerweise folgende:

  • die Frage, ob ein Ehegatte seinem bisherigen Partner und den Kindern gegenüber weiter unterhalterverpflichtet ist,
  • die Vermögens- und Rententeilung,
  • Teilung des Hausrates,
  • die Entscheidung darüber, bei welchem Elternteil die gemeinsamen Kinder aufwachsen sollen,
  • das Umgangsrecht des jeweiligen anderen Elternteils.

All diese Fragen, auch Scheidungsfolgen genannt, sind meist heftig umstritten und schwerer lösbar als die rechtliche Auflösung der Lebensgemeinschaft selbst.