Scheidung Online

Unter Ehescheidung versteht unser Recht die Auflösung der Ehe durch die Entscheidung des Gerichts.

Sowie die Ehegatten die Ehe einverständlich eingegangen sind, können sie sich auch im gegenseitigen Einvernehmen trennen.

Der einfachste Weg ist folgender:

Die Ehescheidung erfolgt auf Antrag eines oder beider Ehegatten.

Der andere Ehegatte kann der Scheidung auch zustimmen, ohne einen eigenen Antrag zu stellen.

Es bedarf dann nur 1 Rechtsanwalts! Sie sparen erhebliche Kosten!

Voraussetzung ist allerdings, dass sich beide Ehegatten über die wesentlichen Scheidungsfolgen wie elterliche Sorge, den Umgang, den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt sowie die Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat einig sind.

In diesem Fall ist kein Rechtsanwaltsbesuch in der Kanzlei nötig!

Wir bekommen die erforderlichen Infos online, reichen den Scheidungsantrag für Sie ein und begleiten Sie zu Gericht.

Merke: Es ist nur ein Weg zu Gericht notwendig und Sie sind geschieden!

Einfacher, kostengünstiger und bequemer geht es nicht !

Die Scheidung kann unabhängig vom Wohnort sofort beantragt werden, Austausch der Unterlagen per Post, E-Mail und Fax möglich.