Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Gebäude und Teileigentum an dem Grundstück, auf dem dieses Gebäude errichtet ist. Man spricht von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser können in sog. Wohnungseigentum aufgeteilt werden. Das heißt, jedes Reihenhaus- und DHH-Grundstück wird als „Wohnung“ betrachtet.