Matthias Ritz

Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht.

Fachanwalt für Verkerhrsrecht.

geb. 1959 in Niedersachsen, 2 Kinder, verheiratet.

Nach dem Jurastudium und Referendariat in Hamburg und Washington D.C. 1988 Zulassung als Rechtsanwalt.

Bearbeitung zivilrechtlicher Mandate, schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.

Seit 2005 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwalts Verein (DAV).

Bis 2006 Kanzleisitz in Hamburg – Eimsbüttel, dann zunächst in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Klaus Peters und Annette Schaedlich, seit 2010 in Sozietät mit Rechtsanwältin Annette Schaedlich.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Erbrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Allgemeines Zivilrecht,wie z.B Kauf-,Werk- undDienstvertragsrecht
  • Allgemeines Strafrecht