Bußgeldangelegenheit

Kompetenz:

Spezielle Kenntnisse über Fehlerquellen etwa bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen – Erkennen von formalen Fehlern der Behörde wie z.B. Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen.

Erfolgreich:

Wir holen das Beste für Sie heraus! Wir zeigen, wie mit behördlichen Schreiben richtig zu verfahren ist – wann muss/sollte ich was vortragen?

Merke: Einsicht in die behördliche Akte ist nur durch einen Rechtsanwalt möglich.

Unser Ziel: Vermeidung eines Bußgeldbescheides, Ermäßigung der Geldbuße /z.B. unter 60 EUR = keine Punkte in Flensburg), Vermeidung des Fahrverbotes / oder gar Führerscheinentzugs, Einstellung des Verfahrens.

In Straßenverkehrssachen beginnt das Verfahren immer damit, dass eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wird.

Sollten Sie deswegen zunächst einen Anhörungsbogen – manchmal verbunden mit einer Vorladung bei der Polizei – zugestellt bekommen, müssen Sie nicht reagieren!

Warten Sie einen evt. Bußgeldbescheid gelassen ab oder beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, mittels Vollmacht Akteneinsicht zu nehmen.

Sollte Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt werden, beachten Sie die Einspruchsfrist von 14 Tagen ab Zustellung des Bescheides!

Sollten Sie bislang noch keinen Rechtsanwalt beauftragt haben – jetzt sollten Sie dieses nachholen!

Der Anwalt prüft, ob tatsächlich der ganze Bußgeldbescheid angefochten wird.

Der Einspruch kann auf die Höhe der Buße oder auf die Rechtsverfolgung insgesamt beschränkt werden.

Sollten in einem Bußgeldbescheid mehrere Geldbußen für verschiedene Taten festgestellt worden sein, kann der Einspruch auf einzelnen Vorwürfe beschränkt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die weitere Verfolgung der Ordnungswidrigkeit wegen Verjährung ausgeschlossen ist.

Hier sind die Fristen genau zu prüfen.

Der Einspruch wird von der Bußgeldstelle geprüft.

Entweder nimmt die Bußgeldstelle nun den Bescheid zurück oder sie leitet ihn weiter an die Staatsanwaltschaft.

Jetzt gibt es folgende Möglichkeiten des weiteren Verfahrensablaufs:

Die Staatsanwaltschaft kann die Einstellung des Verfahrens verfügen oder  sie  an das zuständige Gericht weiterleiten.

Dieses kann eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren anordnen oder einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen.

Ihr Rechtsanwalt wird Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Sie durch das Gericht auf die beabsichtigte Verfahrensbeendigung im schriftlichen Verfahren hinzuweisen sind.

Sie haben die Möglichkeit gegen die Maßnahme Widerspruch einzulegen (Achtung: 14 Tage Frist ab Zustellung!)

Ob Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ratsam ist, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen.

Manchmal ist die Durchführung einer Hauptverhandlung vor Gericht von Vorteil, da Sie Ihre persönliche und berufliche Situation selbst darstellen können.

Es besteht die Möglichkeit mit dem Richter beispielsweise ein Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße auszuhandeln!

Allerdings Achtung: Beim schriftlichen Verfahren darf das Gericht keine höhere Buße aussprechen als im Bußgeldbescheid festgesetzt.

Anders vor Gericht: Der Richter kann zum Nachteil des Betroffenen von der früheren Entscheidung im Bußgeldbescheid abweichen!

Natürlich auch zugunsten des Betroffenen.